Abmahngefahr bei Facebook

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Impressums-Link ist verschwunden.

Abmahngefahr bei Facebook.

Ein fehlender Link bei Facebook ist eigentlich keine Meldung.

Wäre es nicht der einzige Link, der rechtlich wichtig ist: Der Impressums-Link.

Seit einem Update des sozialen Netzwerks vor drei Wochen fehlt der für alle geschäftlichen Facebook-Seiten vorgeschriebene Link zum Impressum.

Was nun?

Alle nicht-privaten Seiten ohne rechtmäßiges Impressum?

Zwar ist das Impressum selbst noch immer irgendwo in den Tiefen der Seite vorhanden.

Die Ansprüche der Gerichte auf rasche Sichtbarkeit ohne langes Suchen sind damit aber nicht unbedingt erfüllt.

Und obwohl sich die Anbieter der Profile keiner Schuld bewusst sind, droht ihnen nun Ärger: Die Designänderung bei Facebook, die auf den ersten Blick nicht weiter auffällt, könnte zu einer Abmahnwelle führen.

Ob Online-Shop, Blog oder Social-Media-Profil: Nach § 5 des Telemediengesetzes muss auf allen nicht rein privaten Seiten das Impressum aufgeführt sein.

Und zwar nicht irgendwo, sondern „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“.

Aus genau diesem Grund und mit Rücksicht auf die deutsche Rechtsprechung führte Facebook vor gut zwei Jahren einen entsprechenden Impressums-Link ein.

Wer die Informationen korrekt und vollständig eingegeben hatte, war damit auf der sicheren Seite – bis zum jüngsten Update, das seit Mitte November zu sehen ist.

Jetzt suchen Verbraucher auf der Startseite vergeblich nach den vorgeschriebenen Hinweisen.

Denn die meisten Betreiber haben die Änderung schlicht nicht bemerkt.

Was tun: Das Problem aussitzen?

Kein Wunder, wer überprüft schon täglich sein Impressum.

Ob den Designern bei Facebook die Relevanz der Veränderung für deutsche Anbieter bewusst war, ist fraglich.

Über die Folgen informiert hat man hiesige Geschäftsleute jedenfalls nicht. Anfragen, ob es eine Nachbesserung geben soll, wurden bisher nicht beantwortet.

Der im Internet kursierende Rat an Seitenbetreiber, sich einfach bis zum nächsten Update zu gedulden, ist aber aus rechtlicher Sicht fragwürdig.

Denn ob beziehungsweise wann der kalifornische Konzern das Impressum wieder gemäß der deutschen Rechtsprechung aufführen wird, ist unklar.

Praxis-Tipps zum Facebook Impressum:

  1. Warten Sie nicht, bis Facebook den Fehler möglicherweise korrigiert. Rechtlich verantwortlich für Ihre Seite sind Sie!
  1. Nach derzeitiger Rechtsprechung muss das Impressum nicht auf der Facebook-Seite selbst stehen. Es reicht auch ein gut sichtbarer und eindeutiger Link auf das Impressum auf Ihrer Homepage.
  1. Die schnellste und einfachste Möglichkeit, auf dieses Impressum zu verlinken, befindet sich in der rechten Spalte der Startseite im Infokasten. Dort steht der Verweis auf Ihre Homepage mit einem Link. Statt der Startseite geben Sie hier Ihre Impressumsseite ein, z. B. www.e-recht24.de/impressum.htm
  1. Alternativ legen Sie einen Sticky Post in der Timeline an und posten dort Ihr Impressum. Was allerdings etwas eigenartig aussieht.

Schreiben Sie Facebook und weisen auf das Problem hin:

Originaltext lesen …

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Veröffentlicht von Neu-Essener

Ich bin, ich weiß nicht wer. Ich komme, ich weiß nicht woher. Ich gehe, ich weiß nicht wohin. Mich wundert, dass ich so fröhlich bin …

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