Brief vom Inkasso-Büro – so wehren Sie sich …

Dieser muss mit Formulierungen wie „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kaufen“, „Einkauf abschließen“ oder „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ versehen sein, erläutert Rechtsanwalt Christoph Traub ebenfalls von BHP.
Wenn eine Firma einfach „Bestellen“, „Anmeldung“ oder „Weiter“ auf seine Buttons schreibt, reicht das nicht aus.

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