Schwerbehinderte

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern diese für eine ausgeschriebene Stelle fachlich nicht offensichtlich ungeeignet sind. Für die Privatwirtschaft gilt diese Pflicht nicht. Eine Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber kann aber auch hier zu Entschädigungsansprüchen führen.

Bewerten: