DSGVO: Worauf Fotografen achten müssen.

Vor der DSGVO galt bereits das „Recht am eigenen Bild“, also die Selbstbestimmung darüber, ob eine Person abgebildet werden darf oder nicht.

Allerdings kam dieses Prinzip erst bei der Veröffentlichung zum Tragen, nicht bei der Aufnahme.

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Weil immer mehr eingeschüchterte Verbraucher in die Abmahn-Falle tappen, wendet sich nun die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu Wort.

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