Neue Verlinkungen ab 05.01.2018

Blogger Peter Kulpe aus dem südbadischen Emmendingen und Betreiber von das Blog „Gedanken über uns“ zeigt an, das dieser Artikel zuerst bei pcwelt.de erschien ist …

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Zu wenig Lohn, zu wenig Pause.

„Das ist zu niedrig für diese Arbeit“, zitiert die Zeitung einen Arbeiter. Sogar Amazon, das in Brieselang ebenfalls ein Warenlager betreibt und in der Vergangenheit weit öfter für seine Arbeitsbedingungen gescholten, soll wegen einer Staffelung nach Berufsjahren mehr Lohn zahlen. Einen Tarifvertrag gibt es nicht.

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Höchstarbeitszeit

Bei der Berechnung, ob der Ausgleich innerhalb der Frist erfolgt ist, darf nicht nur die Anwesenheit gezählt werden.

Der Ausgleich muss durch Freizeitausgleich erfolgen.

Urlaub, Krankheit oder Tage sonstiger Arbeitsbefreiung sind für den Ausgleich nicht ausreichend.

Sie finden bei der Ausgleichsberechnung keine Berücksichtigung.

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