Neues zum Mindestlohn – die Tricks der Arbeitgeber

Schon Ende des Jahres 2010 – also vermutlich noch gar nicht im Hinblick auf das erst 2015 in Kraft getretene neue Gesetz – einigten sich die Bedienung und ihr Arbeitgeber darauf, dass die beiden Sonderzahlungen zukünftig je zu einem Zwölftel monatlich mit dem normalen Lohn bezahlt werden sollten.

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Recht auf Teilnahme

Recht auf Teilnahme an Besprechung und Kaffeepausen für Arbeitnehmer? Während Meetings von manchen Beschäftigten eher als lästige Pflicht empfunden werden, sind Kaffeepausen in aller Regel eine beliebte Sache. Aber darf ein Arbeitgeber einzelnen Mitarbeitern die Teilnahme daran einfach untersagen? Spannungen innerhalb des Teams Eine Frau, die bereits seit mehr als 20 Jahren im öffentlichen Dienst„Recht auf Teilnahme“ weiterlesen

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