Vor der DSGVO galt bereits das „Recht am eigenen Bild“, also die Selbstbestimmung darüber, ob eine Person abgebildet werden darf oder nicht.
Allerdings kam dieses Prinzip erst bei der Veröffentlichung zum Tragen, nicht bei der Aufnahme.
Blogdotpeterkulpe – Der Titel ist Programm …
Seit 01.Dezember 2021 ist die Ruhrmetropole E S S E N Familienmittelpunkt.
Vor der DSGVO galt bereits das „Recht am eigenen Bild“, also die Selbstbestimmung darüber, ob eine Person abgebildet werden darf oder nicht.
Allerdings kam dieses Prinzip erst bei der Veröffentlichung zum Tragen, nicht bei der Aufnahme.