Schwerbehinderte

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen, sofern diese für eine ausgeschriebene Stelle fachlich nicht offensichtlich ungeeignet sind. Für die Privatwirtschaft gilt diese Pflicht nicht. Eine Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber kann aber auch hier zu Entschädigungsansprüchen führen.

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Vorstellungsgespräch

Kontaktiere ehemalige Mitarbeiter

Um auf Nummer sicher zu gehen, können Bewerber nach dem Gespräch auch ehemalige Mitarbeiter nach ihren Erfahrungen mit dem Vorgesetzten fragen. Aufspüren lassen sich solche Kontakte kinderleicht über Netzwerke wie Xing oder Linkedin. Sichere Vertraulichkeit zu und du wirst Antworten bekommen.

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