Gesichtserkennung an Flughäfen

„Eine solche Verschärfung ist allenfalls in engstens umgrenzten Gefahrenlagen rechtlich vorstellbar.“ Eine umfassende, verfassungsfeste Rechtsgrundlage wäre zwingende Voraussetzung. „Der sich hinter dem Konzept verbergende Irrglaube, teure technische Systeme führen automatisch zu mehr Sicherheit, ist trügerisch.“

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