Ministerium warnt: Keine Fotos von Impfausweisen posten

So hat das Bundesgesundheitsministerium auf seinem Telegramkanal diese Warnung verbreitet: „Bitte teilen Sie keine Bilder vom Eintrag Ihrer Covid-19-Impfung im Impfpass in sozialen Netzwerken. Es handelt sich um sensible persönliche Daten.“

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DSGVO: Worauf Fotografen achten müssen.

Vor der DSGVO galt bereits das „Recht am eigenen Bild“, also die Selbstbestimmung darüber, ob eine Person abgebildet werden darf oder nicht.

Allerdings kam dieses Prinzip erst bei der Veröffentlichung zum Tragen, nicht bei der Aufnahme.

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Passives Einkommen

In den vorherigen Absätzen wurde bereits deutlich, wie Projekte mit dem Endziel passives Einkommen üblicherweise Reichweite generieren: Sie setzen entweder auf Suchmaschinen oder Trafficeinkauf.

Andere organische Quellen wie beispielsweise soziale Netzwerke setzen dauerhaft Arbeit voraus – auch dann, wenn das Projekt eigentlich auf Autopilot laufen soll.

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