Sparprogramm

Bisher nahmen die Apotheken die Präparate dann meist zurück. Bei ausreichender Haltbarkeit konnten sie die steril verpackten Zytostatika noch für die Therapie anderer Patienten verwenden. „In den Ausschreibungen ist die Rücknahme der Verwürfe nicht mehr vorgesehen“, sagt Michael Schaefers, niedergelassener Arzt in der Onkologie Duisburg. „Wir müssen sie wegschmeißen und normal rezeptieren. Es wirkt fast so, als hätten die Kassen nie mit einem Arzt gesprochen.“

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