Fallen im Mietvertrag.

Auch wenn die Unterzeichnung des Mietvertrags der letzte lang ersehnte Schritt auf einer endlos erscheinenden Wohnungssuche ist, gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Es gibt im Mietvertrag viele Stolpersteine und Fallen, die man kennen und beachten sollte.

Nur so kann der Mietvertrag die Weichen für ein gutes, relativ konfliktfreies Mietverhältnis stellen.

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Betriebskostenabrechnung

Sofern eine unterjährige Abrechnung vorgelegt wird durch die unterschiedlichen Einzugs- oder Auszugstermine, ist zu beachten, dass eine Abrechnung für die Wintermonate durch die anteilig höheren Heizkosten natürlich höher ist. Um zu überprüfen, ob die angegebenen Rechnungszahlen tatsächlich richtig sind, ist ein Mieter berechtigt, Einsichtnahme in die Originalunterlagen zu nehmen.

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