DSGVO: Worauf Fotografen achten müssen.

Vor der DSGVO galt bereits das „Recht am eigenen Bild“, also die Selbstbestimmung darüber, ob eine Person abgebildet werden darf oder nicht.

Allerdings kam dieses Prinzip erst bei der Veröffentlichung zum Tragen, nicht bei der Aufnahme.

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Streaming legal?

Wir sitzen in Ländern, in denen Inhalte noch frei genutzt werden darf, Fernweg von der gierigen Copyright Lobby und ihren Vertretern in Berlin oder Brüssel.

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