Trinkgeld

Gerade Beschäftigte im Dienstleistungssektor erhalten in der Regel nur dann ein Trinkgeld, wenn ihr Kunde mit der erledigten Arbeit zufrieden war. Dieser bringt damit zum Ausdruck, dass er „freundlich und zuvorkommend bedient“ wurde und sich gut aufgehoben gefühlt hat. Eine rechtliche Pflicht ergibt sich daraus nicht. Denn für die Leistung muss der Kunde lediglich das vereinbarte Entgelt zahlen – mehr nicht.

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