Was müssen Angehörige beachten?

Es besteht eine gesetzliche Pflicht, das Testament eines Verstorbenen unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern.

Gibt man das Testament nicht beim Nachlassgericht ab, sondern behält es, macht man sich strafbar.

Hierbei handelt es sich um einen Fall der Urkundenunterdrückung, für den man eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe erhalten kann.

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