Banden klauen auf Bestellung.

Kriminelle Banden haben Ladungsdiebstahl zu einem florierenden Geschäftszweig entwickelt.
„Die klauen auf Bestellung. Oft ist die Ladung schon verkauft, bevor sie gestohlen wird“, vermutet Waldemar Lorenz vom Landeskriminalamt Niedersachsen.
Klaus-Dieter Baier, Schadenermittler und Berater der Desa, einem auf Sicherheitsaspekte und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität spezialisierten Beratungsunternehmen, formuliert es drastisch.
„Wer heute eine Bank überfällt, ist dämlich. Das Geld liegt auf der Straße.“

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Was müssen Angehörige beachten?

Es besteht eine gesetzliche Pflicht, das Testament eines Verstorbenen unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern.

Gibt man das Testament nicht beim Nachlassgericht ab, sondern behält es, macht man sich strafbar.

Hierbei handelt es sich um einen Fall der Urkundenunterdrückung, für den man eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe erhalten kann.

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