Neue Verlinkungen ab 05.01.2018

Blogger Peter Kulpe aus dem südbadischen Emmendingen und Betreiber von das Blog „Gedanken über uns“ zeigt an, das dieser Artikel zuerst bei pcwelt.de erschien ist …

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Streaming legal?

Wir sitzen in Ländern, in denen Inhalte noch frei genutzt werden darf, Fernweg von der gierigen Copyright Lobby und ihren Vertretern in Berlin oder Brüssel.

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Alternativen zu Facebook

Vorreiter Foursquare kann keinen durchschlagenden Erfolg vorweisen und hat sich 2014 in den Location-Katalog „Foursquare“, der Verzeichnissen wie Yelp Konkurrenz macht, und die Social-App „Swarm“, die den spielerischen Charakter der Ursprungsversion beherbergt, aufgeteilt. Bis der Markt sich konsolidiert, ist es schwierig, eine Prognose über die wichtigsten Player abzugeben.

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Facebook, Twitter, Youtube & Co.

In der Ausgestaltung des Nutzungsrechts ist der Urheber ebenfalls frei, so dass er es räumlich (z.B. nur auf einer bestimmten Webseite), zeitlich (d.h. in einem bestimmten Zeitraum) oder inhaltlich (z.B. nur in einer bestimmten Dateigröße) beschränkt einräumen kann.

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Große TV-Sender

Der Internet-TV-Anbieter Dish, mit dem YouTube beim Launch eines solchen Streaming-Angebots konkurrieren würde, verkauft sein Abo um 40 Dollar pro Monat. Die Videoplattform Hulu plant einen ähnlichen Dienst, Apple hingegen soll die Arbeit an einem Web-TV-Dienst eingestellt haben.

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Googles versteckter Daten-Hort

Je mehr Diensten Sie den Zugriff auf Ihre Daten verwehren, desto besser ist Ihre Privatsphäre geschützt. Allerdings wirkt sich das auch auf den Bedienkomfort aus. Denn je mehr Informationen Google sammelt, desto besser funktionieren erfahrungsgemäß die Dienste. So bekommen Sie etwa auf Ihre Interessen angepasste Werbung zu sehen, und wohl auch einige YouTube-Perlen würden Sie ohne den cleveren Algorithmus nie zu Gesicht bekommen. Was Ihnen wichtiger ist, müssen am Ende Sie entscheiden.

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Facebook Rights Manager

Der sogenannte Rights Manager kann nicht nur von Mitgliedern, sondern auch von Personen oder Unternehmen ohne Facebook-Account genutzt werden. Wer fremde Videos unter eigenem Namen hochlädt, muss nun sehr viel schneller mit Abmahnungen rechnen.

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Datenschutzerklärung

Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-MailAdresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen , etwa über den „Austragen“-Link im Newsletter.

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