Musiker und ihre Rechte – das Wichtigste zu Urheberrecht, GEMA, YouTube und Co.

Wie sieht es mit Coverversionen auf YouTube aus?
Theoretisch müssen Musiker auch für auf YouTube veröffentlichte Coverversionen fremder Songs eine Lizenz erwerben.

In vielen Fällen sehen Plattenfirmen solche Videos aber eher als kostenlose Werbung an und verfolgen die Urheberrechtsverletzung nicht.

Immer mehr Plattenfirmen gehen jedoch auch aggressiv gegen Covers vor – insbesondere bei Channels mit einer großen Abonnentenzahl und auch, wenn nur Passagen aus einem urheberrechtlich geschützten Stück gespielt werden.

Erhebt die Plattenfirma einen Urheberrechtsanspruch, hat das zur Konsequenz, dass die YouTuber, die das Video veröffentlichen, entweder kein Geld damit verdienen können oder das Video ganz geblockt wird.

Der Plattformbetreiber YouTube haftet in diesem Fall als sogenannter „Störer“ und ist verpflichtet, solche Videos gegebenenfalls zu löschen.

Urheberrechtsverletzung? Abmahnung!

Wird ein Musikstück ohne Erlaubnis des Urhebers verbreitet, vervielfältigt, aufgeführt oder heruntergeladen, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.

Komponisten können mithilfe eines Rechtsanwalts eine Abmahnung aussprechen und eine Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz fordern.

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