Datenschutz im Job.

Zunächst einmal stellten die Richter fest, dass außerdienstliche Aktivitäten während der Arbeitszeit durchaus einen Grund für eine – fristlose oder ordentliche – Kündigung darstellen können. Schließlich sollen Beschäftigte im Unternehmen eigentlich arbeiten und ihre Zeit nicht mit persönlichen Angelegenheiten verbringen.

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Neues zum Mindestlohn – die Tricks der Arbeitgeber

Schon Ende des Jahres 2010 – also vermutlich noch gar nicht im Hinblick auf das erst 2015 in Kraft getretene neue Gesetz – einigten sich die Bedienung und ihr Arbeitgeber darauf, dass die beiden Sonderzahlungen zukünftig je zu einem Zwölftel monatlich mit dem normalen Lohn bezahlt werden sollten.

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