Zunächst einmal stellten die Richter fest, dass außerdienstliche Aktivitäten während der Arbeitszeit durchaus einen Grund für eine – fristlose oder ordentliche – Kündigung darstellen können. Schließlich sollen Beschäftigte im Unternehmen eigentlich arbeiten und ihre Zeit nicht mit persönlichen Angelegenheiten verbringen.
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Wann haftet man?
Aber unter welchen Umständen und in welchem Ausmaß haftet man eigentlich für den Inhalt von Posts, die man nur geteilt & nicht selbst verfasst hat?
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