Datenschutz im Job.

Zunächst einmal stellten die Richter fest, dass außerdienstliche Aktivitäten während der Arbeitszeit durchaus einen Grund für eine – fristlose oder ordentliche – Kündigung darstellen können. Schließlich sollen Beschäftigte im Unternehmen eigentlich arbeiten und ihre Zeit nicht mit persönlichen Angelegenheiten verbringen.

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Wann haftet man?

Aber unter welchen Umständen und in welchem Ausmaß haftet man eigentlich für den Inhalt von Posts, die man nur geteilt & nicht selbst verfasst hat?

Sharing is caring.

Der Hauptzweck von Social-Media-Plattformen ist die Interaktion, das Kommunizieren und der Austausch von Eindrücken mit Freunden oder Bekannten.

Daher ist eine „Teilen“-Funktion unerlässlich. Durch das Teilen eines Beitrages im eigenen Profil will man seinen Kontakten den Inhalt bereitstellen – aus Gründen.

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