Für viele Betreiber eines Social-Media-Kanals, z. B. einer Facebook-Fanpage, ist er nahezu unverzichtbar geworden.
Datenschutzerklärung für Social-Media-Kanäle?
Der Betrieb ist seit Juni 2018 mit Vorsicht zu genießen.
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Datenschutzerklärung für Social-Media-Kanäle?
Mit Urteil vom 04.06.2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Ersteller und Betreiber eines Social-Media-Kanals mit dem Betreiber der Plattform datenschutzrechtlich gemeinsam verantwortlich ist.
Bis zum aktuellsten EuGH-Urteil war man als Betreiber einer Facebook-Fanpage nur inhaltlich verantwortlich.
Inhaltliche Verantwortlichkeit bedeutet, die Verantwortung für die dort zur Abruf bereitgestellten Inhalte zu tragen.
Streaming legal?
Wir sitzen in Ländern, in denen Inhalte noch frei genutzt werden darf, Fernweg von der gierigen Copyright Lobby und ihren Vertretern in Berlin oder Brüssel.
EU-Richter urteilen über Ruhezeit.
Während in der EU-Verordnung klar geregelt ist, dass tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten in der LKW-Kabine verbracht werden dürfen, ist dies für die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten bisher innerhalb der EU-Staaten umstritten, da nicht klar geregel
Linkhaftung für Urheberverletzungen auf verlinkten Seiten.
Für denjenigen, der mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, gilt ein strengerer Verschuldensmaßstab: Ihm wird zugemutet, sich durch Nachforschungen zu vergewissern, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde.
EUGH
Wahlmöglichkeiten über die Software-Ausstattung ihres neuen digitalen Begleiters suchen PC-Käufer oft vergebens. Zudem befindet sich die Festplatte des Neugeräts häufig voller Software bestimmter Hersteller, die der User gar nicht benötigt – vom neuen Betriebssystem, dessen Bedienung dem Benutzer nicht zusagt, bis zum unüberschaubaren Wust an Werbesoftware, die nur Ressourcen frisst, anstatt nützlich zu sein.