Datenschutzerklärung für Social-Media-Kanäle?

Für viele Betreiber eines Social-Media-Kanals, z. B. einer Facebook-Fanpage, ist er nahezu unverzichtbar geworden.
Datenschutzerklärung für Social-Media-Kanäle?
Der Betrieb ist seit Juni 2018 mit Vorsicht zu genießen.

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Datenschutzerklärung für Social-Media-Kanäle?

Mit Urteil vom 04.06.2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Ersteller und Betreiber eines Social-Media-Kanals mit dem Betreiber der Plattform datenschutzrechtlich gemeinsam verantwortlich ist.

Bis zum aktuellsten EuGH-Urteil war man als Betreiber einer Facebook-Fanpage nur inhaltlich verantwortlich.

Inhaltliche Verantwortlichkeit bedeutet, die Verantwortung für die dort zur Abruf bereitgestellten Inhalte zu tragen.

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Streaming legal?

Wir sitzen in Ländern, in denen Inhalte noch frei genutzt werden darf, Fernweg von der gierigen Copyright Lobby und ihren Vertretern in Berlin oder Brüssel.

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EU-Richter urteilen über Ruhezeit.

Während in der EU-Verordnung klar geregelt ist, dass tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten in der LKW-Kabine verbracht werden dürfen, ist dies für die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten bisher innerhalb der EU-Staaten umstritten, da nicht klar geregel

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Linkhaftung für Urheberverletzungen auf verlinkten Seiten.

Für denjenigen, der mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, gilt ein strengerer Verschuldensmaßstab: Ihm wird zugemutet, sich durch Nachforschungen zu vergewissern, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde.

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EUGH

Wahlmöglichkeiten über die Software-Ausstattung ihres neuen digitalen Begleiters suchen PC-Käufer oft vergebens. Zudem befindet sich die Festplatte des Neugeräts häufig voller Software bestimmter Hersteller, die der User gar nicht benötigt – vom neuen Betriebssystem, dessen Bedienung dem Benutzer nicht zusagt, bis zum unüberschaubaren Wust an Werbesoftware, die nur Ressourcen frisst, anstatt nützlich zu sein.

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