Für viele Betreiber eines Social-Media-Kanals, z. B. einer Facebook-Fanpage, ist er nahezu unverzichtbar geworden.
Datenschutzerklärung für Social-Media-Kanäle?
Der Betrieb ist seit Juni 2018 mit Vorsicht zu genießen.
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Datenschutzerklärung für Social-Media-Kanäle?
Mit Urteil vom 04.06.2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Ersteller und Betreiber eines Social-Media-Kanals mit dem Betreiber der Plattform datenschutzrechtlich gemeinsam verantwortlich ist.
Bis zum aktuellsten EuGH-Urteil war man als Betreiber einer Facebook-Fanpage nur inhaltlich verantwortlich.
Inhaltliche Verantwortlichkeit bedeutet, die Verantwortung für die dort zur Abruf bereitgestellten Inhalte zu tragen.