Datenschutzerklärung für Social-Media-Kanäle?

Für viele Betreiber eines Social-Media-Kanals, z. B. einer Facebook-Fanpage, ist er nahezu unverzichtbar geworden.
Datenschutzerklärung für Social-Media-Kanäle?
Der Betrieb ist seit Juni 2018 mit Vorsicht zu genießen.

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Datenschutzerklärung für Social-Media-Kanäle?

Mit Urteil vom 04.06.2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der Ersteller und Betreiber eines Social-Media-Kanals mit dem Betreiber der Plattform datenschutzrechtlich gemeinsam verantwortlich ist.

Bis zum aktuellsten EuGH-Urteil war man als Betreiber einer Facebook-Fanpage nur inhaltlich verantwortlich.

Inhaltliche Verantwortlichkeit bedeutet, die Verantwortung für die dort zur Abruf bereitgestellten Inhalte zu tragen.

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Update- und Patch-Management

Vielfach ist es der Verantwortung der einzelnen Nutzer überlassen, neue Entwicklungen zu verfolgen und die Software durch das Herunterladen und Installieren von Patches vor Viren, Würmern und sonstigen Angriffen zu sichern – zumindest solange, bis der nächste Computerbösewicht eine vom Hersteller bisher übersehene Lücke findet.

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