Datenschutz im Job.

Zunächst einmal stellten die Richter fest, dass außerdienstliche Aktivitäten während der Arbeitszeit durchaus einen Grund für eine – fristlose oder ordentliche – Kündigung darstellen können. Schließlich sollen Beschäftigte im Unternehmen eigentlich arbeiten und ihre Zeit nicht mit persönlichen Angelegenheiten verbringen.

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Neues zum Mindestlohn – die Tricks der Arbeitgeber

Schon Ende des Jahres 2010 – also vermutlich noch gar nicht im Hinblick auf das erst 2015 in Kraft getretene neue Gesetz – einigten sich die Bedienung und ihr Arbeitgeber darauf, dass die beiden Sonderzahlungen zukünftig je zu einem Zwölftel monatlich mit dem normalen Lohn bezahlt werden sollten.

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Virus auf dem Firmenserver

Kurz nachdem einem Informatikkaufmann gekündigt worden war und dieser das Betriebsgelände verlassen hatte, entdeckte der Arbeitgeber einen Virus im Datensystem, der die gesamte Computeranlage des Unternehmens lahmlegte.

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