Weil immer mehr eingeschüchterte Verbraucher in die Abmahn-Falle tappen, wendet sich nun die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu Wort.
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Wichtige Rechtsfragen für Karnevalsmuffel
Ob im Büro Karneval gefeiert wird oder nicht, ist allein Sache des Arbeitgebers.
Er entscheidet darüber, ob er selbst eine Faschingsfeier veranstalten will oder ob er Kostümpartys der Arbeitnehmer duldet bzw. untersagt.