Beleidigung

Für die Beurteilung, ob es sich wirklich um eine schwerwiegende Verletzung handelt, ist immer auf den Einzelfall abzustellen. Insbesondere muss auf die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Beleidigers und den Grad des Verschuldens Rücksicht genommen werden.

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