Rechtsgebiete Erbrecht, Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Fazit: Die vorstehend geschilderte Entscheidung des Bundesgerichtshofes macht deutlich, dass im Falle von Erbverträgen oder eines gemeinschaftlichen ehelichen Testamentes die vertragsschließenden oder testierenden Eheleute gut abzuwägen haben, wenn sie zu Lebzeiten durch Vermögensübertragungen einen oder mehrere ihrer zukünftigen Schlusserben gegenüber anderen Schlusserben bevorteilen.

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Fallen im Mietvertrag.

Auch wenn die Unterzeichnung des Mietvertrags der letzte lang ersehnte Schritt auf einer endlos erscheinenden Wohnungssuche ist, gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Es gibt im Mietvertrag viele Stolpersteine und Fallen, die man kennen und beachten sollte.

Nur so kann der Mietvertrag die Weichen für ein gutes, relativ konfliktfreies Mietverhältnis stellen.

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