Werbung: Wie klein darf das „Kleingedruckte“ sein?

Fast jeder kennt es: Die Werbung verspricht in großer Aufmachung bestimmte Vorteile.
Werbung: Wie klein darf das „Kleingedruckte“ sein?
Erst im Kleingedruckten weisen die Unternehmen auf die Einschränkungen hin.

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Rechtsgebiete Erbrecht, Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Fazit: Die vorstehend geschilderte Entscheidung des Bundesgerichtshofes macht deutlich, dass im Falle von Erbverträgen oder eines gemeinschaftlichen ehelichen Testamentes die vertragsschließenden oder testierenden Eheleute gut abzuwägen haben, wenn sie zu Lebzeiten durch Vermögensübertragungen einen oder mehrere ihrer zukünftigen Schlusserben gegenüber anderen Schlusserben bevorteilen.

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