Rechtsgebiete Erbrecht, Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Fazit: Die vorstehend geschilderte Entscheidung des Bundesgerichtshofes macht deutlich, dass im Falle von Erbverträgen oder eines gemeinschaftlichen ehelichen Testamentes die vertragsschließenden oder testierenden Eheleute gut abzuwägen haben, wenn sie zu Lebzeiten durch Vermögensübertragungen einen oder mehrere ihrer zukünftigen Schlusserben gegenüber anderen Schlusserben bevorteilen.

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Stefan Dokoupil aus Österreich

Unterm Strich muss ich es so machen wie ich es für richtig halte, denn die Konsequenz daraus muss ich tragen und nicht die „anderen“.

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Bloggen bis zum Burn-Out.

Es war wie ein Coming-out, und ich bloggte drüber. Ganz unzensiert. Viele Frauen fanden so ihre Stimme.

Anfangs ging es also gar nicht um Mamathemen. Mit der Geburt meiner Tochter im Jahr 2004 wurde der Blog dann für mich wichtiger denn je.

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