Rechtsgebiete Erbrecht, Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Fazit: Die vorstehend geschilderte Entscheidung des Bundesgerichtshofes macht deutlich, dass im Falle von Erbverträgen oder eines gemeinschaftlichen ehelichen Testamentes die vertragsschließenden oder testierenden Eheleute gut abzuwägen haben, wenn sie zu Lebzeiten durch Vermögensübertragungen einen oder mehrere ihrer zukünftigen Schlusserben gegenüber anderen Schlusserben bevorteilen.

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