Linkhaftung für Urheberverletzungen auf verlinkten Seiten.

Für denjenigen, der mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, gilt ein strengerer Verschuldensmaßstab: Ihm wird zugemutet, sich durch Nachforschungen zu vergewissern, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig zugänglich gemacht wurde.

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Rechtsgebiete Erbrecht, Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Fazit: Die vorstehend geschilderte Entscheidung des Bundesgerichtshofes macht deutlich, dass im Falle von Erbverträgen oder eines gemeinschaftlichen ehelichen Testamentes die vertragsschließenden oder testierenden Eheleute gut abzuwägen haben, wenn sie zu Lebzeiten durch Vermögensübertragungen einen oder mehrere ihrer zukünftigen Schlusserben gegenüber anderen Schlusserben bevorteilen.

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Google zeichnet alles auf, was Sie sagen …

Hört man sie sich genauer an, wird schnell klar: Google speichert auch völlig selbstverständlich Aufnahmen, die mit Suchen so gar nichts zu tun haben und ganz aus Versehen entstanden.

Da sind dann plötzlich die Kinder beim Spielen zu hören, längere Gesprächsfetzen von Kollegen oder Musik aus dem Autoradio.

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